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Themen

Auf den nachfolgenden Seiten finden sie Informationen zu den Hauptthemen der Kinder- und Jugendbeauftragten. Das ist an allererster Stelle die UN-Kinderrechtskonvention, welche die Rechte aller Kinder festschreibt. Fast jeder Bereich von Politik und Verwaltung hat direkt oder indirekt Einfluss auf das Leben von Kindern und Jugendlichen. Die Kinder- und Jugendbeauftragte ist daher Ansprechpartnerin für alle Ministerien der Sächsischen Staatsregierung in Bezug auf die Rechte und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Sachsen. Sie trifft sich regelmäßig mit anderen Kinderrechteakteuren und -akteurinnen, wie den Kinder- und Jugendbeauftragten der anderen Bundesländer, der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und berät sich mit der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschrechte sowie auch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). 

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