Die Kinder- und Jugendbeauftragte hat die Aufgabe, ressortübergreifend und vernetzend die Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere des Kinderschutzes und der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, in Sachsen zu stärken.
Die Kinder- und Jugendbeauftragte arbeitet mit allen Ressorts und den Fachabteilungen der Ministerien zusammen und bringt die Sicht, Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen ein. Fast alle Lebensbereiche betreffen auch die Belange von Kindern und Jugendlichen: Bildung, Kultur, Gesundheit, Verkehr, kindgerechte Justiz, Schutz vor Gewalt, Inklusion, Migration, Schutz der Privatsphäre und nicht zuletzt das Recht auf Spiel und Freizeit sind nur einige Bereiche. Die Kinder- und Jugendbeauftragte ist u.a. Mitglied im Landesbeirat für die Belange von Familien, im Plenum des Landespräventionsrates Sachsen (LPR) sowie des Lenkungsausschusses Verkehrssicherheit des Landespräventionsrates, im Fachbeirat des ESF Plus-Programm KINDER Stärken 2.0 sowie Gast im Landesjugendhilfeausschuss.
Die Kinder- und Jugendbeauftragte ist zentrale Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche im Freistaat. Sie steht im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen selbst, sei es bilateral, sei es in Kinderkonferenzen, oder auf Einladung in Schulklassen und anderen Gruppen. Nur durch den direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen selbst wie auch mit gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern von Kindern und Jugendlichen kann sie deren Anliegen einbringen.
- Die Kinder- und Jugendbeauftragte ist nicht selbst Ombuds- oder Beschwerdestelle für individuelle Begleitungen gegenüber Ämtern oder Einrichtungen. Sie hat nicht die Befugnis, Beschwerden im Einzelfall nachzugehen oder in Einzelfällen zu beraten.
Mit den Mitarbeitenden des Freistaates, mit Vertreterinnen und Vertretern von Fachstellen und landesweit agierenden Trägern mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie mit anderen Kinderrechteakteuren und -akteurinnen tauscht die Kinder- und Jugendbeauftragte sich aus, arbeitet zusammen und erarbeitet Stellungnahmen, Materialien und Studien zur Umsetzung der Kinderrechte in Sachsen.
Kinderrechte werden überall dort, wo Kinder und Jugendliche Zeit verbringen, mit Leben gefüllt: in jeder einzelnen Einrichtung und bei jedem Träger genauso wie in jeder Kommune. Die Kinder- und Jugendbeauftragte vernetzt und stärkt in den Regionen Sachsens Ansätze und Strategien zur tatsächlichen Umsetzung der Kinderrechte.
Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendbeauftragten zählt auch, die Kinderrechte durch verschiedene Maßnahmen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und für die Einhaltung der Kinderrechte auf allen Ebenen zu sensibilisieren.