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Kinderrechte erklärt für Kinder

Portrait Susann Rüthrich
Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung  © Killig

Liebe Kinder und Jugendliche in Sachsen, 

mit dieser Seite möchte ich euch ganz herzlich einladen zu einer Reise durch die grundlegenden Rechte, die jedes Kind hat. Klar, Kinderrechte finden grundsätzlich erst mal alle toll. Aber was sind denn alles Kinderrechte? Und für wen gelten die? Wer garantiert denn dafür, dass die auch eingehalten werden? Und was kann ich machen, wenn Kinderrechte verletzt werden? Ein paar Antworten auf diese und weitere Fragen findet ihr auf dieser Seite.

Kinderrechte sind nicht bloß Schlagwörter - sie sind Gesetz! Und das müssen alle Staaten umsetzen, wenn sie die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben. In Deutschland ist das seit 1992 der Fall. Dahinter steht der Gedanke, dass alle Kinder in einer gerechten, respektvollen und chancengleichen Umgebung aufwachsen dürfen. Damit wir alle uns an das Gesetz halten und die Kinderrechte tatsächlich umsetzen können, müssen wir die natürlich auch kennen. Das gilt für dich, aber auch für alle Erwachsenen um dich herum ;-).

Lass uns gemeinsam auf diese spannende Reise gehen, in der ihr eurer Wissen erweitert im weiten Feld der Kinderrechte mit Bildung, Schutz, Spiel und so vielen Rechten mehr.

Mit den besten Wünschen, Eure

Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Kind mit Seifenblase © AlexanderDummer/pexels

Wenn du dir schnell einen Überblick über die Kinderrechtskonvention verschaffen möchtest, empfehlen wir dir den Erklärfilm des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. Der Film erklärt auch einige ausgewählte Rechte und beschreibt, was diese für dich bedeuten.

Artikel 1: Geltung der UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder. Ein Kind im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bist du bis zu deinem 18.Geburtstag.

Auch als Jugendliche und Jugendlicher bist du daher immer noch durch die Kinderrechte geschützt.

Wissenswertes

Eine »Konvention« ist übrigens hier ein völkerrechtlicher Vertrag, ein Abkommen.

Artikel 2: Diskriminierungsverbot

Neun Kinder © Pixabay Prawny

Die Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal wo sie wohnen, welche Sprache sie sprechen, wie sie aussehen oder was deren Eltern machen. Niemand darf dich benachteiligen (diskriminieren).

Artikel 3: Kindeswohl

fröhliche Kinder als Stricknmännchen © pixabay @openClipart-Vectors

Bei allen Entscheidungen, die auch dich betreffen, müssen die Erwachsenen vorrangig berücksichtigen, dass es dir dabei gut geht und was in deinem Interesse oder grundsätzlich und allgemein im Interesse von Kindern und Jugendlichen ist.

Entscheidungen, die dich betreffen, sind zum Beispiel, wenn du auf eine neue Schule kommst, aber auch der Bau eines neuen Spielplatzes, die Fußgängerampel vor der Schule oder die Gestaltung des Bahnhofvorplatzes.

Wissenswertes

Artikel 3 ist einer der wichtigsten Artikel der Kinderrechtskonvention. Dies hat zwei Gründe:

  1. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene.
  2. Manchmal übersehen Erwachsene die Interessen von Kindern.

Die UN-Kinderrechtskonvention will dieses Ungleichgewicht ausgleichen. Deshalb soll das Wohl des Kindes bei Entscheidungen ein vorrangiger Gedanke sein. Kinder müssen dabei nach ihrer Meinung gefragt werden. Das steht in Artikel 12.

Artikel 4 Umsetzung der Kinderrechte

Der Staat, also die Bundesrepublik Deutschland und auch der Freistaat Sachsen, muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Kinderrechte im Land umzusetzen. Das sind zum Beispiel Gesetze und Regeln, Geld für Hilfen oder Einrichtungen für Kinder, z.B. Sport- und Spielplätze oder auch Jugendclubs. Alle Erwachsen müssen die Kinderrechte umsetzen.

Artikel 5: Elternrechte und -pflichten

Eltern mit Sohn und Tochter © Pixabay eommina
Deine Eltern haben das Recht und auch die Pflicht, dich in deiner Entwicklung und deinem Wohlbefinden zu unterstützen. Sie sollen dir dabei helfen, dass du deine Rechte kennst und durchsetzen kannst.
 

Wissenswertes

 

Die Menschen, bei denen Kinder und Jugendliche aufwachsen, sind verantwortlich für deren Wohlergehen. Das sind ganz oft die Eltern. Aber nicht alle Kinder können bei ihren Eltern wohnen.

Der Staat hat dann die Pflicht, ein gutes und sicheres Zuhause zu finden, in dem die Kinder aufwachsen können. Sie leben dann zum Beispiel in Pflegefamilien oder einer Wohngruppe.

Artikel 6: Recht auf Leben

Schwangere Frau mit Kopfhörern, die Musik hört und auf einem Stuhl sitzt. © Pixabay eommina

Du hast das Recht auf Leben, Überleben und die bestmögliche Entwicklung. Der Staat muss dafür sorgen, dass jedes Kind in bestmöglicher Weise leben kann und gesund bleibt.

Artikel 7: Namens- und Staatsangehörigkeitsrecht

Jedes Kind hat von Geburt an das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und eine Staatsangehörigkeit. Außerdem hat jedes Kind das Recht, soweit es möglich ist, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Alle Staaten müssen dafür sorgen, dass die Kinder, in dem Land, zu dem sie gehören, angemeldet sind, also in ein Register eingetragen werden.

Wissenswertes

Warum ist eine Geburtsurkunde so wichtig? Die Geburtsurkunde ist das offizielle Dokument, dass es dich gibt. Damit ist auch der Staat für dich verantwortlich. Die Geburtsurkunde ist wichtig, damit du deine Rechte wahrnehmen kannst, zum Beispiel, dass dich deine Eltern in deiner Stadt anmelden, du in die Schule gehen kannst oder du später einen Personalausweis erhältst oder wenn du mal heiraten möchtest. 

Jedes vierte Kind auf der Welt hat keinen offiziellen Geburtsnachweis. Das ergab eine Studie von UNICEF aus dem Jahr 2019.

Artikel 8: Wahrung der Identität

Ausweis mit zensiertem Namen und einem Fragezeichen auf dem Passfoto © Pixabay Pacholek-cz

Du hast das Recht auf deinen Namen, eine Staatsangehörigkeit und deine familiären Beziehungen. Das macht unter anderem deine Identität aus. Der Staat muss die Identität jedes Kindes schützen.

Artikel 9: Trennung von Eltern

Du hast das Recht, bei deinen Eltern zu leben, außer, das wäre nicht gut für dich. Wenn Kinder aus irgendeinem Grund, nicht bei ihren Eltern leben können, haben sie das Recht, ihre Eltern regelmäßig zu sehen, außer es würde sie gefährden.

Artikel 12: Recht auf Beteiligung

Mutter Vater und Kind © Pixabay eommina

Du hast das Recht, in allen Angelegenheit, die dich betreffen, deine Meinung frei zu äußern. Erwachsene müssen deine Meinung ernst nehmen, dich altersangemessen an Entscheidungen beteiligen und deine Meinung dann auch angemessen berücksichtigen.

Deine Meinung ist wichtig, zum Beispiel …

  • … Schülermitwirkung
  • … Familienrat
  • … Kinder- und Jugendparlament deiner Kommune
  • … Verein, Jugendclub, Musikschule
  • … beim Arzt
  • … wenn eine Behörde, z.B. das Jugendamt oder das Gericht, etwas für dich entscheidet

… und überall sonst auch.

Tipps

Hier findest du praktische Tipps, wo du dich einbringen und informieren kannst:

»yoggl« - Jugend-App Sachsen

Entdecke Jugendhäuser in deiner Umgebung und schau, was dort los ist. Wenn es bei dir mal nicht so toll läuft, suche dir Beratung von Profis. – All das und vieles mehr bietet die Jugend-App »yoggl«. Ermöglicht wird dies durch eine interaktive Karte sowie über einen Beratungsfinder für individuelle Problemlagen. Darüber hinaus bietet die App einen Veranstaltungskalender sowie Ausbildungs- oder Nebenjobangebote.

»yoggl« kann in den herkömmlichen Stores heruntergeladen werden. Die App ist datenschutzkonform und arbeitet datenarm.

Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit

zwei Sprechblasen mit Gedankenpunkten

Du hast das Recht, dich über alle Themen, die dich interessieren und betreffen zu informieren und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Durch deine Meinungsäußerung darf aber kein anderer Mensch verletzt oder gekränkt werden oder gegen die Verfassung verstoßen werden. Das gilt auch im Internet.

Wissenswertes

Kinder müssen die Möglichkeit haben, ihre Gedanken und Meinungen frei äußern zu können, z.B. in Schulzeitungen oder im Unterricht.

Das Recht auf Information bedeutet auch, dass Behörden oder der Arzt/die Ärztin auf deine Fragen antworten und zwar so, dass du es auch verstehen kannst – also nicht im »Fachjargon«.

Artikel 14: Religionsfreiheit

Du hast das Recht, deine Gedanken zu sagen und selbst zu entscheiden, ob du an Gott glaubst oder nicht (Religionsfreiheit). Deine Eltern sollen dir dabei helfen, aber auch deine Meinung berücksichtigen. Zu etwas, was du mit deinem Gewissen nicht vereinbaren kannst, darf dich niemand zwingen.

Nur wenn du dich durch deine religiöse Entscheidung in Gefahr bringst, andere Menschen verletzt werden oder gegen die Verfassung verstoßen wird, darf der Staat eingreifen.

Wissenswertes

In Deutschland sind junge Menschen ab 14 Jahren uneingeschränkt religionsmündig – ab 12 Jahren müssen die Eltern das Kind anhören und auch beteiligen an Entscheidungen, z.B. wenn sie die Religion, nach der das Kind bisher erzogen wurde, wechseln wollen. Das heißt, dass Kinder ab dem 14. Geburtstag ihre Religion frei wählen können. Dazu gehört sowohl, sich einer Religion anzuschließen oder bei einer zu bleiben, aber auch die Entscheidung, keiner Religion anzugehören.

Artikel 15: Vereinigungs-und Versammlungsfreiheit

Strichmännchen, welche sich an den Händen halten und Plakate hoch halten © Pixabay succo

Du hast das Recht, dich mit anderen zusammenzutun und dich friedlich mit anderen zu versammeln. Dabei dürfen die Rechte und Freiheiten anderer nicht verletzt werden und nicht gegen die Verfassung verstoßen werden.

Wissenswertes

Zum Beispiel dürfen sich Schülervertretungen oder Gruppen treffen, um ihre Interessen zu vertreten oder sich auszutauschen. Und auch junge Menschen dürfen für oder gegen etwas demonstrieren.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre

Du hast das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, dein Privatleben, deine Familie, deine Wohnung, dein Schriftverkehr und deine Ehre sind geschützt.

Wissenswertes

Der Artikel bedeutet zum Beispiel, dass du dich auch mal zurückziehen darfst.

Niemand darf einfach so in deinem Rucksack oder Handy herumschnüffeln.

Niemand darf ein Foto von dir ohne deine Zustimmung posten.

Deine Privatsphäre und deine Ehre sind geschützt – und auch du darfst niemandes Ehre oder Privatsphäre verletzen. Gleiches Recht für alle! Überleg also genau, ob das, was du von anderen preisgibst, erzählst, postest, deren Ehre und Privatsphäre verletzen könnte. Wie heißt es so treffend: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu.

Artikel 17: Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz

Verschiedene KommunikationsIcons wie Handy, Email

Du hast das Recht auf Zugang zu Informationen aus verschiedenen Quellen, die für deine Entwicklung relevant sind. Es ist wichtig, dass Kinder sich informieren können. Denn nur so können sie sich eine eigene Meinung bilden. Dazu haben Medien die Aufgabe, auch  kindgerechte Informationen bereitzustellen. Der Staat muss Maßnahmen ergreifen, um Kinder vor Gefahren und schlechten Einflüssen durch Medien zu schützen, zum Beispiel im Internet. Und Kinder sollen lernen, wie Medien funktionieren.

Tipps

Wenn du im Internet recherchieren willst, nutze doch nachfolgende Suchmaschinen. Hier findest du Hinweise und weitere Internetseiten zu vielen interessanten und aktuellen Themen. 

Wissenswertes

Achte darauf, welche Bilder du von dir und von anderen verschickst oder veröffentlichst. Du darfst keine heimlich gemachten Fotos verschicken oder veröffentlichen, z.B. von einer Party. Wenn du ein Bild von jemanden anderen veröffentlichen willst, musst du den jungen Menschen und dessen Eltern um Erlaubnis fragen. Die Bilder dürfen nicht die Persönlichkeit des anderen verletzen.

Verschicke oder veröffentliche keine intimen Bilder von anderen Menschen, Kindern oder Jugendlichen. Du begehst damit eine Straftat. Das gilt auch im Internet, bei WhatsApp, bei TikTok, bei Instagram oder anderen Diensten.

Verschicke oder veröffentliche auch keine intimen Bilder von dir selbst, nicht bei WhatsApp, nicht bei TikTok, nicht bei Instagram oder bei anderen Diensten. Fremde Menschen können diese Bilder »abfangen«, ohne deine Kontrolle überall weiterverbreiten und dich damit mobben und erpressen.

Kleiner Selbsttest als Tipp: Bevor du ein Bild von dir postest oder verschickst, frag dich doch vorher immer noch mal, ob es für dich okay wäre, dieses Bild in der Stadt auf Plakaten zu sehen. Wenn ja, dann klick auf senden. Wenn es dir auf dem Plakat – also in der Öffentlichkeit - unangenehm oder peinlich wäre, dann mach es auch nicht online »öffentlich«.

Infos und Tipps zum Schutz im Netz

Bei Juuuport kannst du dich von ausgebildeten Jugendlichen beraten lassen, wenn du Probleme im Netz hast. Du findest hier auch einen Ratgeber mit Infos und Tipps wie du dich im Netz schützen kannst, z.B. bei Cybermobbing, bei sexueller Belästigung im Internet oder Cybergrooming.

 

Artikel 19: Schutz vor Gewalt

Logo der KJB kleiner König mit einem Schutzschild blauer Hintergrund

Du hast das Recht, vor Gewalt jeder Art geschützt zu werden. Niemand darf dir körperlich oder seelisch weh tun. Du hast das Recht vor sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung oder Misshandlung geschützt zu werden.

Weder in der Schule noch irgendwo sonst darf ein Kind gemobbt oder misshandelt werden. Erwachsene dürfen Kinder nicht schlagen und nicht demütigen. Auch Eltern dürfen das nicht.

Wissenswertes

Wenn dir etwas angetan wurde oder du Sorgen hast, suche dir bitte Unterstützung und Hilfe, z.B. bei einem Erwachsen, dem du vertraust. Es gibt auch verschiedene kostenlose und anonyme Beratungsangebote für Kinder im Internet oder am Telefon. Du findest eine Auflistung von Hilfetelefonen auf unsere Internetseite unter der Rubrik »Hilfetelefone für Kinder«

Und auch wenn du mitbekommst, dass ein Kind in deinem Umfeld, sei es zum Beispiel ein Freund oder auch eine Mitschülerin, von Gewalt betroffen ist, gib doch diese Tipps an dieses Kind weiter und frag, welche Unterstützung es sich wünscht. Manchmal ist es vielleicht gerade durch deine Unterstützung leichter, sich an helfende Erwachsene zu wenden.

Artikel 20 und Artikel 21: Kinder die von der Familie getrennt leben, Adoptivfamilien

Logo der KJB König vor einem Haus weißer Hintergrund

Nicht alle Kinder können in ihrer Herkunftsfamilie leben. Auch diese Kinder haben das Recht, an einem sicheren Ort zu wohnen, gemeinsam mit Menschen, die liebevoll zu ihnen sind und sie unterstützen. Das können zum Beispiel eine Pflegefamilie, eine Wohngruppe oder Adoptiveltern sein. Die Kinder müssen bei der Entscheidung für das neue Zuhause nach ihrer Meinung gefragt werden (siehe Artikel 12).

Artikel 22: Flüchtlingskinder

5 Personen mit Gepäck © Pixabay

Flüchtlingskinder haben ein Recht auf Schutz und sie müssen besonders vom Staat geschützt werden. Manchmal werden Kinder und Jugendliche auf der Flucht von ihren Eltern und Familie getrennt. Der Staat und Hilfsorganisationen helfen dabei, die Eltern und Familie des Kindes zu finden. Solange ein zu uns geflüchtetes Kind seine Eltern noch nicht wieder bei sich hat, steht ihm der selbe Schutz zu, wie jedem anderen Kind hier auch, dass nicht bei seinen Eltern leben kann.

Wissenswertes

Vielleicht hast auch du einen Klassenkameraden/eine Klassenkameradin oder einen Freund/eine Freundin, die/der aus einem anderen Land vor Krieg und Zerstörung zu uns geflohen ist. Oder vielleicht bist du es selbst, der/die hier her geflohen ist. Dann weißt du, dass geflüchtete Kinder oft schon ganz schön viel durchmachen mussten, in der alten Heimat, auf der Flucht, beim Eingewöhnen in das für sie neue und unvertraute Deutschland. Hilf ihnen, wenn es dir möglich ist, z.B. bei den Hausaufgaben oder gemeinsamen Unternehmungen. Entdeckt doch gemeinsam Neues und Vertrautes mit anderen Augen.

Artikel 23: Kinder mit Behinderungen

Logo der KJB König im Rollstuhl blauer Hintergrund

Kinder mit Behinderungen haben das Recht, besonders unterstützt und gefördert zu werden. Sie haben das Recht, wie jedes andere Kind auch, überall mitzumachen und in die Schule zu gehen. Niemand darf aufgrund körperlicher oder anderer Einschränkungen benachteiligt werden.

Wissenswertes

Die Rechte der Kinder mit Behinderungen sind außerdem in dem internationalen Abkommen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben, insbesondere im Artikel 7 der UN-BRK.

Artikel 24, Artikel 26 und Artikel 27: Gesundheit und Gesundheitsdienste, Soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen – Unterstützung vom Land

Logo KJB König als Arzt

Du hast das Recht auf die bestmögliche Gesundheit und ein gutes Leben. Dazu gehören zum Beispiel gesundes Essen, sauberes Trinkwasser, eine Unterkunft und Kleidung. Außerdem hast du das Recht auf eine Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt, wenn du krank bist. Familien, welche nur wenig Geld verdienen, haben ebenfalls ein Recht auf finanzielle Unterstützung, um diese Rechte des Kindes umzusetzen.

Wissenswertes

Am 20.Februar wird der »Welttag der sozialen Gerechtigkeit« begangen: In 2009 haben die Vereinten Nationen den Welttag der sozialen Gerechtigkeit ausgerufen. Viele Menschen auf der Welt leben in Armut, hungern und werden benachteiligt. Der Tag soll auf die soziale Ungerechtigkeit weltweit aufmerksam machen und zur Überwindung aufrufen, damit alle Menschen auf der Welt gut leben können und die gleichen Chancen haben.

Am 07.April ist »Weltgesundheitstag«: Der Weltgesundheitstag wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anlässlich ihrer Gründung am 07.April 1948 ausgerufen. Die WHO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen.

Artikel 28 und Artikel 29: Recht auf Bildung und deren Ziel

Du hast das Recht auf eine gute Schulbildung, die dich unterstützt einen Schulabschluss zu machen, eine Berufsausbildung oder ein Studium entsprechend deiner Interessen und Fähigkeiten zu absolvieren und deine persönlichen Fähigkeiten, deine Kreativität und dein kritisches Denken zu entwickeln. Ebenfalls sollst du etwas lernen über Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, unsere Kultur und die Achtung vor den Eltern und was wir tun können, damit wir friedlich zusammenleben und unsere Umwelt schützen.

Wissenswertes

Die Schulpflicht in Deutschland sorgt dafür, dass jedes Kind die gleichen Chancen hat, etwas zu lernen. Das Land übernimmt damit die Verantwortung für die Bildung eines jeden Kindes. Es hängt also nicht vom Geldbeutel der Eltern ab, ob du zur Schule gehen kannst oder welchen Beruf du ergreifen wirst.

Am 24. Januar wird der »Internationale Tag der Bildung« gefeiert: Der Gedenktag ist noch relativ neu. Er wurde im Dezember 2018 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Er soll darin erinnern, dass Menschen auf der Welt Zugang zu guter Bildung haben sollen.

Artikel 30: Kinder aus Minderheiten

Kinder, die einer Minderheit angehören, haben das Recht, ihre eigene Kultur, Religion und Sprache zu praktizieren und zu bewahren.

Wissenswertes

Lindenblatt in den Farben der Sorben
Lindenblatt in der Farbe der Flagge der Sorben  © Domowina z. t. | Domowina – Bund Lausitzer Sorben e. V.

Sowohl im Freistaat Sachsen als auch in Brandenburg liegt die Heimat einer nationalen Minderheit, der Sorbinnen und Sorben. Die Rechte der Sorbinnen und Sorben sind in der Verfassung des Freistaates Sachsen verankert und es gibt ein eigenes Gesetz in Sachsen, welches deren Rechte festschreibt. An sorbischen Schulen in Sachsen wird zweisprachig unterrichtet. Die Sorbinnen und Sorben haben so die Möglichkeit ihre eigene Sprache und Kultur in den Schulen zu lernen. Natürlich können dort auch nicht-sorbische Kinder lernen und so die sorbische Sprache und Kultur kennenlernen.

 

 

Artikel 31: Freizeit, Spiel und kulturelle Aktivitäten

Logo KJB König macht Kopfstand blauer Hintergrund

Du hast das Recht auf Freizeit, Spiel und an kulturellen Aktivitäten teilzunehmen und selbst Kunst zu machen. Du hast auch das Recht auf Pause und dich auszuruhen. Dies bedeutet, dass du auch Zeit für Spiel und Entspannung haben solltest, um dich gesund zu entwickeln. 

Portrait Susann Rüthrich
Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung  © Killig

Liebe Kinder und Jugendliche,

das Recht auf Freizeit und Spiel ist mein Lieblingskinderrecht. Warum? Weil das so oft vergessen wird und dabei so wichtig ist! Gerade in den Zeiten am Tag, in denen nicht mit einem bestimmten Ziel gelernt wird, in denen ein Mensch seinen Interessen nachgeht, ganz vertieft ist in ein Hobby, mit Freunden zusammen ist, entwickeln wir uns doch als Persönlichkeiten. Und Spaß macht es auch. Vielleicht denkt ihr ja beim nächsten Ausflug ins Schwimmbad daran: auch damit setzt ihr gerade eines eurer Kinderrechte um.

Wissenswertes

Am 28. Mai ist »Weltspieltag«: In Deutschland geht der Weltspieltag auf eine Initiative des Deutschen Kinderhilfswerk und weiteren Partnern zurück und findet seit dem Jahr 2008 als nationaler Aktionstag zum Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention statt. Der Weltspieltag soll auf das Recht jedes Kindes auf freies Spiel aufmerksam machen.

Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung

Du hast das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. Eine ausbeuterische Kinderarbeit ist z.B., wenn Kinder in Steinbrüchen, Bergwerken, Plantagen oder Minen arbeiten, wie es leider in einigen Ländern noch der Fall ist. Kinder dürfen keine gefährlichen Arbeiten verrichten oder Arbeiten, die sie in der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung behindern oder vom Schulbesuch abhalten. Der Staat muss festlegen, ab welchem Alter Kinder frühestens arbeiten dürfen, in welchen Arbeitszeiten und unter welchen Bedingungen.

Wissenswertes

In Deutschland darfst du ab 13 Jahren maximal 2 Stunden pro Tag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr einer leichten Beschäftigung nachgehen, z.B. Zeitung austragen oder Nachhilfe geben. Deine Eltern müssen zustimmen und Deine schulischen Leistungen dürfen nicht darunter leiden.

Artikel 33: Schutz vor Drogen

Du hast das Recht, vor Drogen, dem Missbrauch von Drogen und der Beteiligung an Drogenhandel geschützt zu werden.

Tipps

Bunter Schriftzug Glück sucht Dich

Kennst du schon den Glücksbus? Unter dem Motto »GLÜCK SUCHT DICH« findest Du hier viele interessanten Informationen zu den Themen: Was macht dich glücklich? Wie funktionieren Drogen? Wie würdest du deine Umgebung wahrnehmen, wenn du Drogen genommen hättest?

Artikel 34: Schutz vor sexueller Ausbeutung

Du hast das Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung und jeder Art von sexuellem Missbrauch.

Wissenswertes

Es gibt Erwachsene oder auch Jugendliche, die wollen, dass Kinder sie an intimen Stellen berühren, oder sie wollen die Kinder an intimen Stellen berühren oder Nacktfotos machen. Es ist ihnen dabei egal, dass du das schlimm findest, es dir peinlich ist oder du dich unwohl fühlst.

Aber: Du darfst »NEIN« sagen! Auch wenn es ein Mensch ist, den du gut kennst, wie z.B. dein Nachbar, dein Trainer oder jemand aus deiner Familie.

Oft sagen diese Erwachsenen oder älteren Jugendlichen, dass es ein Geheimnis ist und dass etwas Schlimmes passiert, wenn du mit jemanden darüber sprichst. Das stimmt aber nicht! Jeder Junge und jedes Mädchen darf das immer erzählen. Schuld hat immer der Täter oder die Täterin, niemals du, niemals das Kind.

Bitte sprich mit einem Erwachsenen, dem du vertraust und erzähle ihm, was passiert ist oder du Sorge hast, dass etwas passiert.

Hilfe und Unterstützung

Du kannst auch Hilfe und Unterstützung bei verschiedenen Beratungsangeboten online oder telefonisch bekomme. Die Bratungsangebote sind anonym und kostenfrei. 

  • Du findest eine Auflistung von Hilfetelefonen auf unsere Internetseite unter der Rubrik »Not- und Hilfetelefone für Kinder«.  
  • Wenn du akut gefährdet bist, bedroht oder gar dein Leben in Gefahr ist, ruf die Polizei (110).

Artikel 37 und 40: Verbot von Folter und Todesstrafe, Behandlung von Kindern im Strafverfahren

Niemand darf dich auf grausame oder unmenschliche Weise bestrafen. Die Todesstrafe für Kinder muss in allen Ländern auf der Welt abgeschafft werden. Alle Staaten müssen ein Mindestalter festlegen, ab dem ein Kind »strafmündig« ist. Das bedeutet, dass ein Kind erst ab einem bestimmten Alter für seine Tat verantwortlich gemacht werden kann. Nur in ganz seltenen Fällen dürfen strafmündige Kinder eine Gefängnisstrafe erhalten. Dabei gelten dann für Kinder besondere Rechte. 

Artikel 38: Schutz bei bewaffneten Konflikten sowie Einziehung in die Armee

Abdruck einer roten Hand © pixabay @ClkerFreeVectorImages

Im Artikel 38 der Kinderrechtskonvention steht, dass kein Kind als Soldat oder Soldatin im Krieg kämpfen darf, sondern Kinder auch im Krieg vor Gewalt zu schützen sind. Leider gibt es heute immer noch viele bewaffnete Konflikte, bei denen Kinder zum Kämpfen gezwungen werden.

Der 12. Februar soll an das Schicksal dieser Kinder erinnern, indem weltweit gegen den Einsatz von Kindersoldatinnen und Kindersoldaten protestiert wird. Das Zeichen dafür ist eine Rote Hand – daher auch Red Hand Day. Den Red Hand Day gibt es seit dem 12. Februar 2002, weil an diesem Tag ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention in Kraft trat. Das Dokument ist wichtig, um Kinder noch besser vor Krieg zu schützen.

Wissenswertes

Im Jahr 2000 haben die Vereinten Nationen ein Zusatz-Protokoll beschlossen, das sich nur um die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten kümmert. Das Zusatzprotokoll trat 2002 in Kraft und gilt in Deutschland seit dem Jahr 2005. Darin wird unter anderem klargestellt, dass niemand vor seinem 18. Geburtstag (also dann, wenn für den jungen Menschen die Kinderrechte nicht mehr gelten) in eine Armee aufgenommen werden darf. Wenn sich Jugendliche freiwillig zu einer Armee melden (in Deutschland ist das ab 17 erlaubt), dann geht das nur unter sehr strengen Bedingungen, z.B. dürfen sie hier dann noch nicht an der Waffe dienen.

Artikel 39: Wiederherstellung der Gesundheit und der Würde / Recht auf Hilfe und Rehabilitation geschädigter Kinder

Du hast das Recht auf Hilfe, Genesung, Wiederherstellung deiner Gesundheit und Wahrung deiner Würde, wenn du misshandelt, vernachlässigst oder ausgebeutet wurdest. Der Staat muss alles dafür tun, dass es dir wieder besser geht und du normal leben kannst.

Artikel 41 bis 54

Diese Artikel der UN-Kinderrechtskonvention beschreiben weitere Pflichten zum Beispiel zur Umsetzung des Staates und der Vereinten Nationen.

Wissenswertes

Wenn es in deinem Land Gesetze gibt, die dich besser schützen als die UN-Kinderrechtskonvention, dann gelten diese Gesetze selbstverständlich weiter. (Artikel 41)

Artikel 42 verpflichtet den Staat, die Kinderrechte in deinem Land bekannt zu machen. Ein Beitrag dazu ist zum Beispiel dieses Hausaufgabenheft.

In den Artikeln 43 bis 45 wird erklärt, wie die Vereinten Nationen dafür sorgen wollen, dass die Kinderrechte eingehalten werden. Sie arbeiten dabei mit internationalen Organisationen wie UNICEF zusammen und es gibt ein eigenes Gremium mit dem Titel »Ausschuss für die Rechte des Kindes«. Der prüft, ob die Kinderrechte in den Ländern umgesetzt werden. Dafür muss Deutschland regelmäßig berichten. Und beim Ausschuss können auch Beschwerden eingereicht werden, wenn Kinderrechte verletzt werden.

Wusstest du, ....

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.  Der 20. November gilt daher auch als »Internationaler Tag der Kinderrechte«. In Kraft getreten ist die Kinderrechtskonvention dann am 2. September 1990, nachdem 20 Staaten sie unterzeichnet haben. 

Neben dem 20. November als Internationalen Tag der Kinderrechte werden in Deutschland noch an zwei weiteren Tagen die Rechte der Kinder gefeiert. Sowohl der 1. Juni (Internationaler Kindertag)  als auch der 20.September (Weltkindertag) ist in Deutschland den Kindern gewidmet.

Der 1. Juni wurde in den 1950er Jahren in der ehemaligen DDR als Kindertag eingeführt. Daher feiern auch heute noch überwiegend die ostdeutschen Bundesländer den 1.Juni als Kindertag.

Der Weltkindertag am 20.September geht auf die Initiative der Vereinten Nationen zurück. Diese empfahlen auf ihrer Vollversammlung am 21. September 1954 allen Mitgliedstaaten einen weltweiten Tag für Kinder einzurichten. UNICEF hat den 20.September als Weltkindertag empfohlen. Das offizielle Datum des Weltkindertages in Deutschland ist daher der 20.September.

Als einer der ersten Staaten der Welt hat Deutschland am 26.Januar 1990 die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben und am 5.April 1992 ratifiziert. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt damit als Bundesgesetz. Die anfänglichen Vorbehalte wurden innerhalb der folgenden Jahre fallengelassen. Die UN-Kinderrechtskonvention sie ist seit 2010 in Deutschland vollumfänglich wirksam.

Deutschland hat auch alle drei Zusatzprotokolle ratifiziert.

Was sind Zusatzprotokolle? Die Kinderrechtskonvention wurde im Laufe der Jahre durch drei Zusatzprotokolle ergänzt. In einem Zusatzprotokoll werden neue Verpflichtungen festgelegt, welche die Staaten einhalten müssen. Sehr viele Länder haben auch die Zusatzprotokolle unterschrieben. In den drei Zusatzprotokollen geht es um die Themen

  • »Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten«
  • »Schutz von Kindern vor Kinderhandel und Kinderprostitution«
  • und um das Thema »Individualbeschwerde«

Wenn ein Staat einen Vertrag »ratifiziert« bedeutet das, dass er ihn damit in Kraft setzt und der Vertrag somit wirksam wird. Oder anders ausgedrückt: Durch die Ratifizierung verpflichtet sich der Staat, alle Bestimmungen in der Kinderrechtskonvention einzuhalten. Dadurch ist die Kinderrechtskonvention für den ratifizierenden Staat geltendes Recht.

Die Kinderrechte sind Deutschland auch in vielen Bundesgesetzen und Landesgesetzen festgeschrieben. Dadurch wird noch klarer, dass Kinderrechte auch in den konkreten Situationen, die das jeweilige Gesetz regelt, gelten.

Hier einige Beispiele:

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII):  Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Hilfe, auf Schutz und auf Förderung sind in Deutschland unter anderem im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben. Dieses Gesetz nennt man auch SGB VIII. Zum Beispiel sind hier Förderrechte in Form der Jugendarbeit verankert. Beteiligungsrechte sind hier zum Beispiel beim Hilfeplanverfahren festgeschrieben. Kinder und Jugendliche haben auch das Recht, sich selbstständig an das Jugendamt zu wenden
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt seit dem Jahr 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung fest. Körperliche Bestrafung und seelische Verletzung von Kindern sind verboten.
  • Landkreisordnung / Gemeindeordnung in Sachsen: In Sachsen regeln die Gesetze für die Landkreise und Gemeinden – also Städte und Dörfer – in der Landkreisordnung bzw. Gemeindeordnung, dass Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die Kinder und Jugendliche betreffen, beteiligt werden sollen.

 

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von fast allen Staaten der Erde ratifiziert. Die UN-Kinderrechtskonvention zählt damit zu den meist unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. Von den Mitgliedsstaaten der UN haben lediglich die USA die Konvention zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

Der Ausschuss nennt sich »UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder« und besteht aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten. Der Ausschuss prüft, wie gut die Mitgliedstaaten die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen und gibt Empfehlungen, was die Staaten verbessern müssen.

Alle Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention müssen aller 5 Jahre dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Bericht erstatten. Deutschland muss im Jahr 2027 seinen nächsten Staatenbericht vorlegen. 

In Deutschland haben sich viele Nichtregierungsorganisationen, also Verbände und andere Organisationen, zur sogenannten National Coalition Deutschland (Netzwerk Kinderrechte) zusammengeschlossen. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, den von Deutschland vorgelegten Bericht kritisch zu kommentieren.

Kinder und Jugendliche können eine Beschwerde über mögliche Verletzungen der Kinderrechte an den Fachausschuss der Vereinten Nationen richten, wenn sie in ihrem eigenen Land kein Gehör finden. Das nennt sich »Individualbeschwerde« und ist in einem Zusatzprotokoll festgeschrieben. Diese individuell eingereichten Beschwerden werden geprüft und sollten sie sich als richtig herausstellen, wird der betreffende Staat gerügt.

Auch Deutschland hat das Zusatzprotokoll zur »Individualbeschwerde« unterzeichnet. Daher ist es auch Kindern und Jugendlichen aus Deutschland möglich, eine Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einzureichen. Allerdings muss das Kind oder der Jugendliche

  • vorher den vollständigen Rechtsweg in Deutschland bestritten haben, zum Beispiel bis zum Bundesverfassungsgericht,
  • und mit seiner Klage keinen Erfolg gehabt haben.

 

Die Genfer Erklärung wurde vom Völkerbund - das ist eine Art »Vorgänger« der Vereinten Nation- am 24.September 1924 verabschiedete. In der Genfer Erklärung wurden grundlegende Rechte der Kinder, welche ihren Schutz und ihr Wohlergehen sicherstellen sollen, niedergeschrieben. Die Genfer Erklärung war aber nie rechtlich verbindlich. Mit der Auflösung des Völkerbundes nach dem Zweiten Weltkrieg verlor sie zudem ihre Grundlage. Trotzdem kann man die Genfer Erklärung als einen Vorgänger der Kinderrechtskonvention bezeichnen.

Nach dem zweiten Weltkrieg haben sich viele Staaten zu den Vereinten Nationen zusammenschlossen, um gemeinsam für Frieden einzutreten. Mittlerweile gehören 193 Staaten den Vereinten Nationen (UN) an.

Am 20. November 1959 haben die Vereinten Nationen eine Erklärung der Kinderrechte beschlossen.  Auch diese Erklärung war aber noch nicht gültiges Recht. Dazu kam es erst 30 Jahr später: Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Grundlage für die heutige Kinderrechtskonvention war ein von Polen im Jahr 1980 eingebrachter Entwurf, welcher weiter ausgearbeitet wurde - zur heutigen UN-Kinderrechtskonvention. 

Bis heute gilt der 20. November als Tag der Kinderrechte.

Lange Zeit wurden Kinder als Besitz ihrer Eltern angesehen. Sie hatten  keinerlei Schutzrechte und wurden im Strafrecht genau wie Erwachsene behandelt. Es gab auch lange Zeit keine Schulen, so dass den meisten Kindern jegliche Bildung verwehrt blieb.

Mit der Einführung der Schulpflicht und der fortschreitenden Industrialisierung im 20. Jahrhundert  begann eine Debatte über die Rechte von Kindern. Dabei spielte auch eine Rolle, dass Kinder in Fabriken und Bergwerken schwer arbeiten mussten.

Die Art, wie Kinder gesehen werden, entwickelte sich ständig weiter. Heute werden daher Kinder -ebenso wie Erwachsene- als Subjekte angesehen. Aber Kinder haben Bedürfnisse, die sich von den Lebenslagen der Erwachsen unterscheiden. Daher stehen ihnen besondere Rechte zu – und das sind die Kinderrechte. Kinder werden daher vom Staat auch anders behandelt als Erwachsene, nämlich ihren besonderen Rechten entsprechend.

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