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Kinderrecht auf Beteiligung

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes (alters-)angemessen (...).

Artikel 12 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention

Beteiligung im Blick der UN-Kinderrechtskonvention

© KJB

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, gehört und ernst genommen zu werden in allen Angelegenheiten, die sie betreffen. Erwachsene müssen die Meinung des Kindes berücksichtigen. Dieses Recht ist im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verankert und stellt eines der grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention dar. Das Recht auf Gehör und Beteiligung umfasst alle Lebensbereiche des Kindes: In der Familie und Freizeit, von Gesundheitsversorgung über Schule, aber auch die Beteiligung in öffentlichen Angelegenheiten, wie in Kommune und Land. Es ist Aufgabe der Erwachsenen, vielfältige Möglichkeiten und Strukturen zu schaffen, über die junge Menschen im politischen und öffentlichen Leben ihre Rechte einfordern können und sich gehört fühlen.

Das Recht auf Gehör gilt auch in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren (Artikel 12 Abs. 2 KRK). Das bedeutet, dass Kinder- und Jugendliche bei allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend ihres Entwicklungsstandes zu beteiligen sind, zum Beispiel im Hilfeplanverfahren. Kinder- und Jugendliche haben zudem ein Recht, sich selbstständig an das Jugendamt zu wenden. Auch Familiengerichte sind dazu verpflichtet, bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, die Interessen des Kindes zu ermitteln und in die Entscheidung einfließen zu lassen. Zum Artikel 12 Absatz 2 zählt ebenfalls, dass Verfahren der Strafverfolgungsbehörden, bei denen Kinder als Opferzeugen auftreten, kindgerecht zu gestalten sind. 

Neben dem zentralen Artikel 12 sind Fragen von Beteiligung auch in weiteren Artikeln der Kinderkonvention enthalten.

Beteiligung ist in vielen Bereichen möglich

Drei Menschen im Stuhlkreis Im Hintergrund Moderationswand mit Karteikarten
Susann Rüthrich (Mitte) im Gespräch mit Norbert Hanisch (li) und Fabian Brenner (re) von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im gesellschaftlichen Raum findet in Sachsen an vielen Stellen und Institutionen statt, z.B. in der Schülermitwirkung und dem Gremium des Landesschülerrates. Viele freie Träger der Jugendhilfe, Sport- und andere Vereine haben Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und junge Menschen etabliert. Aber auch sächsische Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, um Kinder- und Jugendbeteiligung in Sachsen in ihre Arbeit einzubinden und zu fördern. Unterstützt werden die Kommunen und Träger dabei von der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen.

Für die Zukunft gilt es, Beteiligungsmöglichkeiten und -formate für Kinder- und Jugendliche noch bekannter zu machen und zu vernetzen.

»yoggl« - Jugend-App Sachsen

Logo der Jugend-App. Schwarzer Hintergrund mit einem weiss-rosa Schriftzug yoggl © AGJF Sachsen e.V.

Entdecke Jugendhäuser in deiner Umgebung und schau, was dort los ist. Wenn es bei dir mal nicht so toll läuft, suche dir Beratung von Profis. – All das und vieles mehr bietet die Jugend-App »yoggl«, die Anfang 2024 an den Start ging. Ermöglicht wird dies durch eine interaktive Karte sowie über einen Beratungsfinder für individuelle Problemlagen. Darüber hinaus bietet die App einen Veranstaltungskalender sowie Ausbildungs- oder Nebenjobangebote.

Fachkräften der Jugendhilfe ermöglicht die Jugend-App einen besseren Zugang zu jungen Menschen, auch indem die eigene Einrichtung präsentiert werden kann. Doch auch die jungen Menschen selbst können Inhalte teilen und erstellen, welche vor Veröffentlichung durch autorisierte Jugendeinrichtungen geprüft werden. Damit bietet die die Jugend-App »yoggl« einen niedrigschwelligen und lebensweltnahen Zugang für junge Menschen zur sächsischen Jugendhilfelandschaft und damit neue Teilhabemöglichkeiten.

»yoggl« kann in den herkömmlichen Stores heruntergeladen werden. Die App ist datenschutzkonform und arbeitet datenarm.

Kinderkonferenzen der Kinder- und Jugendbeauftragten

Kinderkonferenz

Kinderkonferenz 2023 in Plauen  © KJB

Jeweils zum 1. Juni – dem Internationalen Kindertag – lädt die Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung zu einer Kinderkonferenz ein. Ziel der Konferenz ist es, Impulse zu geben, durch die Kinder und Jugendliche Partizipation erleben und lernen können. Um Beteiligung in den verschiedenen Regionen Sachsens anzuregen, findet die Kinderkonferenz jedes Jahr an einem anderen Ort außerhalb der Großzentren statt. Die Gestaltung der Konferenzen erfolgt in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe. Die erste Kinderkonferenz fand am 1. Juni 2022 in Schleife statt. Im Jahr 2023 war die Kinder- und Jugendbeauftragte mit der Kinderkonferenz in Plauen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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