Schwangerschaft und Familien·planung
Beratung zur Schwangerschaft
Sie bekommen ein Baby?
Dann haben Sie vielleicht viele Fragen.
Und Sie brauchen Hilfe.
Im Frei·staat Sachsen gibt es viele Beratungs·stellen.
Und die Beratungs·stellen sind an verschiedenen Orten.
So finden Sie auch eine Beratungs·stelle in Ihrer Nähe.
Und eine Beratungs·stelle,
die zu Ihnen passt.
Viele Beratungs·stellen machen auch Beratungen im Internet.
Jeder Mensch hat das Recht auf Beratung.
Die Beratung kostet kein Geld.
Die Beratung kann anonym sein.
Das spricht man: ano·nüm.
Anonym heißt:
Sie brauchen uns Ihren Namen nicht sagen.
Die Berater und Beraterinnen dürfen nicht
mit anderen Menschen über die Beratung reden.
Das heißt: Schweige·pflicht.
Die Berater und Beraterinnen sind Fach·kräfte.
Fach·kräfte heißt:
Sie haben eine Ausbildung gemacht.
Sie kennen sich gut mit dem Thema Schwangerschaft aus.
Sie können Menschen gut beraten.
Sie beantworten Ihre Fragen.
Sie helfen Ihnen gern.
Die Fach·kräfte helfen Ihnen bei verschiedenen Themen.
Zum Beispiel:
- bei Fragen zu Ihrer Beziehung mit Ihrem Partner
oder Ihrer Partnerin. - bei Fragen zur Sexualität.
- bei Fragen zur Verhütung.
- bei Fragen zur Familien·planung.
- bei Fragen zur Schwangerschaft.
- bei Problemen mit Geld.
- wenn Sie mehr Hilfen brauchen.
Sie können zum Beispiel Sozial·leistungen beantragen.
Sie bekommen auch Beratung zu einer besonderen Untersuchung
während der Schwangerschaft.
Die besondere Untersuchung heißt:
Prä·natal·dia·gnostik.
Bei der Untersuchung sieht der Frauen·arzt,
wie es dem Baby geht.
Es gibt extra Fachk·räfte für die Beratung zu diesem Thema.
Sie beantworten Ihre Fragen
und helfen Ihnen.
Sie helfen Ihnen auch nach der Geburt.
Oder wenn Sie die Schwangerschaft abgebrochen haben.
In fast allen Beratungs·stellen
gibt es eine Schwangerschafts·konflikt·beratung.
Sie können sich dort beraten lassen,
wenn es Probleme bei Ihrer Schwangerschaft gibt.
Zum Beispiel:
Sie sind schwanger.
Aber Sie wollen nicht schwanger sein.
Dann können Sie einen Schwangerschafts·abbruch machen.
Schwangerschafts·abbruch heißt:
Ein Frauen·arzt beendet die Schwangerschaft.
Dann ist die Frau nicht mehr schwanger.
Sie bekommt kein Kind.
Aber die Frau kann später wieder schwanger werden.
Sie bekommen auch eine Bescheinigung für die Beratung.
Die Bescheinigung heißt: Beratungs·schein.
Sie brauchen den Beratungs·schein
für einen Schwangerschafts·abbruch.
Hinweis
Viele Wörter haben:
- eine männliche Form
- und eine weibliche Form.
In diesem Text steht oft nur die männliche Form.
Zum Beispiel Frauen·arzt.
Das ist leichter zu lesen.
Damit sind immer alle Menschen gemeint.