Präimplantations-Diagnostik
Das ist ein medizinisches Verfahren.
Die Abkürzung für Präimplantations-Diagnostik ist:
PID
Diagnostik heißt: Untersuchung.
Präimplantation heißt: vor der Befruchtung.
Es ist eine genetische Untersuchung.
Bei der Untersuchung werden Zellen untersucht.
Die Zellen gehören einem Embryo.
Ein Embryo ist ein Kind in der Schwangerschaft.
Der Embryo wird also untersucht.
Bevor der Embryo in die Gebärmutter eingesetzt wird.
Der Embryo ist durch künstliche Befruchtung entstanden.
Die Untersuchung hat strenge Regeln in Deutschland.
In der Untersuchung werden die Zellen vom Embryo untersucht.
So können Veränderungen festgestellt werden.
Damit es nicht zu einer Fehl-Geburt kommt.
Und damit das Kind gesund zur Welt kommt.
Die Untersuchung wird nur ganz selten gemacht.
Das schreibt ein Gesetz so vor.
Das Gesetz heißt:
Gesetz zum Schutz von Embryonen
Hier finden Sie das Gesetz:
- Gesetz zum Schutz von Embryonen Das Gesetz ist nicht in Leichter Sprache.
Manchmal ist eine solche Untersuchung wichtig.
Zum Beispiel wenn:
- Die Mutter eine genetische Erkrankung oder Veränderung hat
- Der Vater eine genetische Erkrankung oder Veränderung hat
- Beide Eltern-Teile eine genetische Erkrankung oder Veränderung haben
- Der Embryo vielleicht schwer krank ist
Dann kann der Embryo vielleicht nicht leben.
Eine genetische Untersuchung darf nur an bestimmten Zentren gemacht werden.
Diese Zentren heißen PID-Zentren.
Vor einer Untersuchung müssen die Eltern aufgeklärt werden.
Die Eltern müssen wissen:
- Wie wird die Untersuchung gemacht
- Welche Folgen hat die Untersuchung
Eine Ethik-Kommission muss der Untersuchung zustimmen.
Bevor eine genetische Untersuchung durchgeführt wird.
In einer Ethik-Kommission sind verschiedene Fach-Leute.
Die Fach-Leute beraten über die Untersuchung.
Die Frau muss dafür einen Antrag stellen.
Es gibt mehrere Ethik-Kommissionen für Präimplantations-Diagnostik.
Sie sind für verschiedene PID-Zentren in Deutschland zuständig.
Diese Ethik-Kommissionen für PID gibt es:
Die Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
- die gemeinsame Ethikkommission von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen mit Sitz in der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
- die gemeinsame Kommission von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Sitz in der Landesärztekammer Hamburg,
- die Bayerische Ethikkommission mit Sitz in München,
- die Berliner Ethikkommission, angesiedelt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
In Sachsen gibt es kein PID-Zentrum.
Das heißt:
In Sachsen werden keine genetischen Untersuchungen beim Embryo gemacht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die PID-Zentren in Deutschland:
Die Übersicht ist vom Bundes-Verband für Reproduktions-Medizin.
Reproduktions-Medizin heißt:
Medizin für künstliche Befruchtung.
Die Eltern müssen die Untersuchung selbst bezahlen.
Die Eltern müssen auch die Ethik-Kommission bezahlen.