Beratung bei Problemen in der Schwangerschaft
Sie wollten nicht schwanger werden. Was machen Sie jetzt?
Sie sind schwanger.
Aber Sie wollten das nicht.
Vielleicht haben Sie Angst.
Sie denken darüber nach,
ob Sie noch schwanger sein wollen.
Sie können dann mit Ihrem Partner
oder Ihrer Familie reden.
Aber vielleicht wollen Sie auch mit jemanden reden,
den Sie nicht persönlich kennen.
Oder Sie haben niemand mit dem Sie reden können.
Dann können Sie zu einer Beratung gehen.
Die Beratung heißt:
Schwangerschafts·konflikt·beratung.
Die Berater und Beraterinnen helfen Ihnen.
Mit der Beratung können Sie leichter entscheiden:
- Ich will schwanger sein.
- Ich will nicht mehr schwanger sein.
Sie und Ihr Partner haben das Recht
auf eine Beratung zur Schwangerschaft.
Die Beratungs·stelle sagt Ihnen,
welche Hilfen es gibt.
Und wie Sie mit Ihrem Kind leben können,
wenn sie ihr Kind bekommen wollen.
Die Berater helfen Ihnen auch:
- bei der Suche nach einer Wohnung.
- bei der Suche nach einer Betreuung
für Ihr Kind. - wenn Sie nach der Schwangerschaft
Ihre Ausbildung weitermachen wollen.
Bei der Beratung müssen Sie und die Berater zusammenarbeiten.
Die Berater bestimmen nicht über Sie.
Sie entscheiden.
Die Berater dürfen mit keiner anderen Person
über Ihr Problem reden.
Die Beratung kann anonym sein.
Das spricht man: ano·nüm.
Anonym heißt:
Sie brauchen uns Ihren Namen nicht sagen.
Sie sind unter 18 Jahre alt?
Dann können Sie auch ohne Ihre Eltern
zur Beratung kommen.
Vielleicht sind Sie sich schon sicher:
Ich will nicht mehr schwanger sein.
Dann müssen Sie trotzdem
zu einer Schwangerschafts·konflikt·beratung gehen.
Dort bekommen Sie Infos zu einem Schwangerschafts·abbruch.
Schwangerschafts·abbruch heißt:
Ein Arzt beendet die Schwangerschaft.
Dann ist die Frau nicht mehr schwanger.
Sie bekommt kein Kind.
Aber die Frau kann später wieder schwanger werden.
Es gibt verschiedene Arten von einem Schwangerschafts·abbruch.
Die Beratungs·stelle sagt Ihnen die Arten.
Und wo Sie einen Schwangerschafts·abbruch machen können.
Manchmal bezahlt der Staat den Schwangerschafts·abbruch.
Die Beratungs·stelle sagt Ihnen,
ob das bei Ihnen geht.
Im Frei·staat Sachsen gibt es viele Beratungs·stellen.
Und die Beratungs·stellen sind an verschiedenen Orten.
So finden Sie auch eine Beratungs·stelle in Ihrer Nähe.
Und eine Beratungs·stelle,
die zu Ihnen passt.
Beratungs·schein für die Beratung
Nach der Beratung bekommen Sie einen Beratungs·schein.
Damit können sie nachweisen:
Ich war bei Schwangerschafts·konflikt·beratung.
Das muss auf dem Beratungs·schein stehen:
- Ihr Name.
- das Datum von der Beratung.
Auf dem Beratungs·schein steht nicht:
- worüber Sie in der Beratung geredet haben.
- wie Ihre Entscheidung ist.
Sie brauchen den Beratungs·schein für einen Schwangerschafts·abbruch.
Sie müssen ihn dort zeigen,
wo der Schwangerschafts·abbruch gemacht wird.
Sie bekommen diesen Beratungs·schein in jeder Beratungs·stelle.
Außer in diesen Beratungs·stellen:
- Caritas·verband Sachsen e.V.
- Kaleb e.V.
Hinweis
Viele Wörter haben:
- eine männliche Form
- und eine weibliche Form.
In diesem Text steht oft nur die männliche Form.
Zum Beispiel Frauen·arzt.
Das ist leichter zu lesen.
Damit sind immer alle Menschen gemeint.