Hauptinhalt

Kinderwunsch

eine junge Frau zeigt ihrem Partner freudig einen Schwangerschaftstest © iStock.com/AntonioGuillem

Für viele Paare gehört irgendwann der Wunsch nach einem Kind und die Gründung einer Familie zu einem gemeinsamen Lebensentwurf.

Dennoch lassen sie sich aus unterschiedlichen Gründen bei der Erfüllung ihres Kindeswunsches immer mehr Zeit. Mit steigendem Alter vermindert sich jedoch die Fruchtbarkeit bei beiden Geschlechtern. Daher klappt es nicht bei allen Frauen mit einer baldigen Schwangerschaft.

Unerfüllter Kinderwunsch

Sieben negative Schwangerschaftstests liegen nebeneinander auf dem Tisch © AdobeStock-Balazs

Sie haben die Verhütungsmittel abgesetzt und sind auch nach längerer Zeit noch nicht schwanger? Vor allem nach dem Absetzen von hormoneller Verhütung braucht es etwas Geduld. Oft warten Frauen sogar länger als ein Jahr darauf, schwanger zu werden. Unter Umständen liegt aber auch eine Fruchtbarkeitsstörung vor. Lassen Sie sich als Paar beraten und suchen Sie ärztliche Hilfe.

Wenn sich die gewünschte Schwangerschaft nicht auf natürlichem Weg einstellt, gibt es die Möglichkeit der assistierten Reproduktion, auch künstliche Befruchtung genannt. Die Schwangerschaft wird mit Hilfe eines medizinischen Eingriffs herbeigeführt.

Das Warten auf eine Schwangerschaft kann für Paare emotional belastend sein. Scheuen Sie sich nicht, in dieser Zeit hilfreiche Unterstützung durch eine Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsfachkräfte der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Ihnen psychosoziale Begleitung und Stärkung in dieser schwierigen Phase an. Besonders spezialisiert auf die psychosoziale Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch sind die Beraterinnen und Berater der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung (BKiD e.V.).

Kinderwunschbehandlung

Kinderwunschbehandlungen sind für Paare mit erheblichen Kosten verbunden. Dem Freistaat Sachsen und dem Bund ist es ein wichtiges Anliegen, Sie bei dem Wunsch nach einem eigenen Kind auch finanziell zu unterstützen. Deshalb können Paare für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung einen staatlichen Zuschuss zu den Kosten der Behandlungen erhalten.

Leichte Sprache

Grafik: 3 Paare bei einem Geburtsvorbereitungskurs

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet man die zielgerichtete genetische Untersuchung von Zellen eines durch künstlicher Befruchtung entstandenen Embryos, bevor dieser in die Gebärmutter übertragen wird. Diese ist in Deutschland nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen möglich.

Das genetische Diagnoseverfahren stellt vorgeburtlich Veränderungen des Erbmaterials fest, die zu einer Fehl- oder Totgeburt oder bei lebend geborenen Kindern eine schwere Erkrankung verursachen können.

Dazu werden den Embryonen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden, zu einem sehr frühen Zeitpunkt einzelne Zellen entnommen und auf bestimmte genetische Defekte untersucht. Die Untersuchung erfolgt zu einem sehr frühen Zeitpunkt der embryonalen Entwicklung noch vor Übertragung in die Gebärmutter.

Entsprechend den Regelungen in § 3a Embryonenschutzgesetz darf eine PID nur in besonderen Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Diese Ausnahmen liegen dann vor, wenn auf Grund der genetischen Disposition der Frau oder des Mannes oder von beiden, für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwer­wiegenden Erbkrankheit besteht oder wenn eine schwerwiegende Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird, festgestellt werden soll.

Eine PID darf nur an zugelassenen Zentren (sogenannte PID-Zentren) und nach umfassender Aufklärung über die medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der mit der PID verbundenen Maßnahmen durchgeführt werden.

Weitere Voraussetzung für die Durchführung einer PID sind die Aufklärung und Beratung der Frau vor Durchführung einer PID sowie die zustimmende Bewertung einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission.

Die Ethikkommission wird nur auf schriftlichen Antrag der Frau, von der die Eizelle stammt (Antragsberechtigte), tätig. Die Zuständigkeit der Ethikkommission ist dabei abhängig vom Sitz des PID-Zentrums. Folgende Ethikkommissionen gibt es:

In Sachsen gibt es bislang kein zugelassenes PID-Zentrum. Eine Übersicht über die in Deutschland zugelassenen PID-Zentren gibt es beim Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V. (kein Anspruch auf Vollständigkeit). Die Kosten für die Behandlung - inklusive der Kosten für Diagnostik und Ethikkommission - müssen in der Regel von dem Paar selbst getragen werden.

zurück zum Seitenanfang