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Glücklose Schwangerschaft

Wald mit Grab auf dem ein Herz liegt © iStock: Imagesines

Ein Kind in der Schwangerschaft, während oder nach der Geburt zu verlieren, ist trotz des heutigen medizinischen Fortschritts möglich und trifft die meisten Eltern schmerzhaft und unvorbereitet. Zudem kann auch ein auffälliger pränataldiagnostischer Befund werdende Eltern vor die schwierige Frage stellen, ob sie die Schwangerschaft fortzusetzen oder im Rahmen einer medizinischen Indikation abbrechen sollen.

Eine psychosoziale Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle oder einer Fachberatungsstelle für Pränataldiagnostik bietet Ihnen Rat und Unterstützung in allen Fragen, die das Leben des ungeborenen Kindes betreffen, aber auch bei Fehl- oder Totgeburten. Auch die rechtliche Dimension des Verlustes der Schwangerschaft, z. B. bei Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Kündigungsschutz wird hierbei einbezogen.

Nach dem Verlust ihres Kindes gewinnt für die verwaisten Eltern die Möglichkeit des Abschiednehmens und Trauerns eine große Bedeutung.

Neben dem Beistand aus dem Familien- und Freundeskreis leisten die Schwangerenberatungsstellen und Trauerbegleitungen eine zugewandte Beratung und unterstützen verwaiste Eltern u. a. mit Kontakten zu Therapeuten, Hebammen sowie Vereinen, Netzwerken und Selbsthilfegruppen.

Früh verstorbene- Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm werden auch als Sternen- oder Schmetterlingskinder bezeichnet. Eltern von Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Für verstorbene Kinder mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm gibt es eine Bestattungspflicht.

Ehrenamtlich tätige Sternen- und Schmetterlingskindervereine bieten -neben Beratung und Begleitung auch die Organisation von gemeinschaftlichen Trauerfeiern und Bestattungen für die Familien an.

Informationen und Kontakte finden Sie auf den folgenden Seiten:

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Grafik: Schwangere Frau
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