Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind«
Durch persönliche Unglücksfälle, die Verkettung unglücklicher Umstände oder andere schwerwiegende Ereignisse können Menschen in soziale und wirtschaftliche Not geraten.
Um Familien, Alleinerziehenden oder Schwangeren in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch zu helfen, hat der Freistaat Sachsen die Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind« gegründet. Diese gliedert sich in zwei getrennte Stiftungszwecke:
- in Leistungen an Familien in Not (Familienhilfe) und
- in Leistungen an Schwangere in Not (Schwangerenhilfe).
Familien in Not
Stiftungsanliegen
Die Mittel der Stiftung dienen dazu, – im Zusammenwirken mit allen gesetzlichen und privaten Hilfen – die wirtschaftliche und soziale Lage von Familien in Not zu sichern, um ihre Lebensgrundlage zu erhalten.
Wer kann finanzielle Hilfe erhalten?
Finanzielle Hilfe wird sächsischen Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind oder einem behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen gewährt, wenn sie sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden.
Voraussetzungen
Die finanzielle Notlage wurde durch ein schwerwiegendes Ereignis oder die Verkettung unglücklicher Umstände hervorgerufen und alle gesetzlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Die finanzielle Hilfe ist außerdem an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Zudem wird die Mitwirkung der Hilfesuchenden an der Problemlösung berücksichtigt.
Art und Umfang der Hilfen
Die finanziellen Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell als Schenkung oder als zinsloses Darlehen vergeben werden, zum Beispiel
- um Wohnraum zu beschaffen oder zu erhalten,
- für dringend notwendige Anschaffungen, Einrichtungsgegenstände,
- für Hilfen zur Lebensführung und/oder
- um Schulden zu regulieren (in begrenztem Umfang).
Beantragung von finanziellen Hilfen
Anträge auf Stiftungsleistungen können Sie in der Regel bei folgenden Anlaufstellen einreichen. Hier erhalten Sie auch die notwendigen Antragsformulare.
In dem Antrag müssen Sie Ihre Notlage beschreiben und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen. Sie müssen angeben, welche anderen Hilfen Sie schon in Anspruch genommen haben beziehungsweise inwieweit Sie dies versucht haben. Sie müssen die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen und schriftlich in die Überprüfung Ihrer Anfragen einwilligen.
Die Anlaufstelle prüft die Angaben der Hilfesuchenden und hält das Ergebnis auf dem Antrag fest. Sie leitet den Antrag mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag für den Vergabeausschuss an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
- Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Schwangerschaftsberatungsstellen der Verbände der freien Träger und der Gesundheitsämter
Schwangere in Not
Wer kann finanzielle Hilfe erhalten?
Schwangerenhilfe kann sozial schwachen Frauen gewährt werden, die sich während der ersten Monate der Schwangerschaft an eine Beratungsstelle wenden, um ihnen die Entscheidung für das Baby zu erleichtern.
Voraussetzungen
Die werdende Mutter hat ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen, es liegen ungünstige finanzielle Verhältnisse (Einkommensgrenze) vor und die gesetzlichen Leistungen sind bereits ausgeschöpft und ergänzende Hilfen werden benötigt.
Finanzierung der Hilfen
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und wird durch Landesmittel und die Landesstiftung ergänzt.
Art und Umfang der Hilfen
Die finanzielle Unterstützung erfolgt zweckgebunden als Schenkung.
Mittel der Stiftung können für Aufwendungen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt sowie der Pflege und Erziehung eines Kleinkindes entstehen. Dies betrifft insbesondere die Erstausstattung des Kindes, wie zum Beispiel Kleidung und kindgerechte Möbel.
Beantragung von finanziellen Hilfen
Den Antrag stellt die werdende Mutter während ihrer Schwangerschaft bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Sachsen. Dort liegen die entsprechenden Formulare bereit.
Kontakt
Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind« des Freistaates Sachsen
Geschäftsstelle
Postanschrift:Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
Telefon: 0371 577-370
Durchwahl Schwangere in Not: 376, Familien in Not: 371, Öffentlichkeitsarbeit: 371