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Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten

zwei Frauenhände halten sechs nackte Füße von drei Neugeborenen © istock / Pirotehnik

Mit einer Mehrlingsgeburt steht die Familie vor einer großen Aufgabe. Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen möchte Familien bei dieser Herausforderung unterstützen und übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillinge. 

Zuwendung

Mit der Patenschaft wird für jedes Kind eine Zuwendung gewährt, um die Sonderbelastungen der Mehrlingsfamilie zu mildern, die nach der Geburt der Mehrlinge entstehen.

Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss in Höhe von jeweils 1.200 Euro pro Mehrlingskind ausgezahlt.

Voraussetzungen

Die Mehrlingsfamilie muss jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Hinweis: Diese Zuwendung gibt es zusätzlich zum Elterngeld und zu einer möglichen Unterstützung für Drillingsgeburten aus Mitteln der Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind«. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

Zuständig für die Gewährung der Zuwendung ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
 

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