Das Landeserziehungsgeld wird auf Antrag gewährt. Die Leistungen können rückwirkend nur für den Monat vor Antragstellung gezahlt werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, frühestens jedoch drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraumes.
Zuständig für die Gewährung von Landeserziehungsgeld ist die Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstelle des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auf Sachsens Service-Portal Amt24 können Sie ermitteln, welche Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstelle für Ihren Wohnort zuständig ist.
Das Antragsformular für das Landeserziehungsgeld einschließlich aller dazugehöriger Unterlagen erhalten Sie bei den Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstellen. Sie finden diese aber auch im Internet auf Amt24.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bei der zuständigen Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstelle persönlich ab oder schicken diesen per Post.