Machbarkeitsworkshop 2022
Machbarkeitsworkshop zur Studie »Das ist mein Recht - Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Sachsen aus der Perspektive sächsischer Kinder und Jugendlicher«
Auf Einladung der Kinder- und Jugendbeauftragten haben sich am 30.September 2022 rund 30 Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Bereichen zu einem Machbarkeitsworkshop für die Vergabe einer Studie getroffen. Mit dabei waren unter anderen Menschen aus den Bereichen Medizin, Inklusion, freie Jugendhilfe, Schule, Kirche, Kinderschutz, Wohlfahrtspflege, Asyl, Sport und Recht. Ziel war es, die Anregungen und Vorschläge der Akteurinnen und Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zu sammeln und in die Studienvergabe einfließen zu lassen. Denn nur durch die praktische Kenntnis der Materie ist eine zielgenaue Bearbeitung des Themas im Rahmen einer Studie möglich. Der Machbarkeitsworkshop wurde von Frau Staatsministerin Petra Köpping eröffnet und durch die Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, Susann Rüthrich, moderiert.
Studienkonzept
Eine der Aufgaben der Kinder- und Jugendbeauftragten ist es, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Sachsen zu beobachten und Anregungen für eine stärkere Umsetzung der Kinderrechte auf allen Ebenen zu geben. Aktuell gibt es in Sachsen noch keine Datengrundlage, welche explizit die Umsetzung der in der UN-Kinderrechtekonvention normierten Kinderrechte im Freistaat Sachsen in den Blick nimmt. Die Studie soll ermitteln, inwieweit Kinder und Jugendliche in Sachsen, insbesondere mit besonderen Herausforderungen, das Recht auf Beteiligung und Gehör (Artikel 12 UN-KRK) in ihrem Alltag erleben und verwirklicht sehen. Der Studie liegen die Fragestellungen zu Grunde:
- Wie werden Kinder und Jugendliche in Sachsen, insbesondere mit bestimmten Herausforderungen, aus ihrer Perspektive bei der Gestaltung ihres Alltags einbezogen und beteiligt?
- Wie erleben Kinder und Jugendliche in Sachsen, insbesondere mit bestimmten Herausforderungen, ihren Alltag?
Kernstück der Studie bilden Fokusgruppengespräche mit Kindern und Jugendlichen, jeweils in den Altersgruppen 8 bis 12 Jahre und 13 bis 18 Jahre. Ergänzend wird in einem zweiten Teil eine Befragung der Altersgruppen im Rahmen einer Onlinebefragung erfolgen. Spiegelbildlich zu den Online-Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgt eine Online-Befragung von Erwachsen. Ziel ist es, auch zu ermitteln, wie Erwachsene aus ihrer jeweiligen privaten oder fachlichen Perspektive das Recht auf Gehör und Beteiligung (Artikel 12 KRK) bei Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Lebenslagen verwirklicht sehen.