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Schulsozialarbeit

Eine Schülerin (Teenager) sitzt mit bedrücktem Gesichtsausdruck auf der Schulbank, hinter hier zwei Klassenkameradinnen, die besorgt zu ihr blicken © Syda Productions | AdobeStock.com

Aktuelles

Um die Schulsozialarbeit an Sachsens Schulen zu stärken, hat die Landesregierung die Mittel seit 2017 mehr als verdoppelt. Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »2025 und 2026 wollen wir die Mittel in der gleichen Höhe wie im letzten Jahr zur Verfügung stellen. Wir werden damit unserer Mitverantwortung für eine gute soziale Betreuung der Schülerinnen und Schüler an Sachsens Schulen gerecht. Besonders wichtig ist mir, dass die Schulsozialarbeit auch weiterhin die Oberschulen besonders unterstützt. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, dies schrittweise auch für alle anderen Schulen auszubauen. Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um eine kommunale Aufgabe, bei der der Freistaat Sachsen jedoch seinem Unterstützungsauftrag nachkommt. Diese Unterstützung haben wir bereits in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet. Wir können uns hier im Ländervergleich gut sehen lassen. Die Mittel für die Landesförderung der Schulsozialarbeit werden über den Kommunalen Sozialverband Sachsen an die Landkreise und Kreisfreien Städte ausgereicht.«

Der Freistaat Sachsen hat die Mittel für die Schulsozialarbeit seit 2017 mehr als verdoppelt. Wir werden damit unserer Mitverantwortung für eine gute soziale Betreuung der Schülerinnen und Schüler gerecht.

Staatsministerin Petra Köpping

Landesprogramm Schulsozialarbeit

Um den Ausbau der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen quantitativ und qualitativ voranzutreiben und ihre fachliche Weiterentwicklung zu unterstützen, wurde Anfang 2017 das Landesprogramm »Schulsozialarbeit« auf Grundlage der gleichnamigen Förderrichtlinie aufgelegt.

Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen gewährt der Freistaat Sachsen im Rahmen seiner Verantwortung nach § 82 SGB VIII Zuwendungen zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit. Gefördert werden Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII an allgemeinbildenden Schulen.

Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe am Lern- und Lebensort Schule, das für alle allgemeinbildenden Schulen – insbesondere für Oberschulen – im Sächsischen Schulgesetz verankert ist. Umgesetzt werden die Angebote der Schulsozialarbeit vorwiegend von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. In der Kooperation nehmen Schulen sowie die Schulsozialarbeit ihren jeweils eigenen fachlichen Auftrag war. Sie ergänzen sich in der Zusammenarbeit für die jungen Menschen und lernen dabei voneinander. Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen unterstützen die Schülerinnen und Schüler sowohl bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Entwicklung sozialer Kontakte als auch beim Erarbeiten persönlicher Ziele und Perspektiven.

Ziele des Landesprogrammes

Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit sind folgende Zielstellungen verbunden:

  • Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches als Beitrag zu einer langfristigen, kontinuierlichen Schulsozialarbeit,
  • Gewährleistung des Zugangs für immer mehr junge Menschen zu niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe durch die am zentralen Lern- und Lebensort Schule verorteten Angebote und
  • Verbesserung der Umsetzung der Ziele von Schulsozialarbeit nach § 13aSGB VIII im Freistaat Sachsen.

Evaluation des Landesprogramms

  • Um einen hohen Qualitätsanspruchs zu sichern sowie eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Landesprogramms Schulsozialarbeit zu ermöglichen, hat das Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Jahr 2018 eine Evaluation zur Wirksamkeit des Landesprogramms in Auftrag gegeben.
  • Am 18. Juni 2020 hat das Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) die Ergebnisse im Landesjugendhilfeausschuss vorgestellt.
  • Förderanträge für das Landesprogramm können beim Kommunalen Sozialverband gestellt werden. Die Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen steht als Download zur Verfügung, das Dokument ist weiter untenstehend verlinkt. Fachliche Beratung bietet das Landesjugendamt Sachsen an. Weitere Informationen rund um die Schulsozialarbeit bietet die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e. V.

Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen

Titel der Publikation

Handlungsempfehlungen

Die Publikation konkretisiert den Beitrag der Schulsozialarbeit als Entwicklungs- und Bildungsbegleiter.in, ihre spezifische Rolle und ihr Auftrag als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in unmittelbarer »Nachbarschaft« zur Institution Schule


Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Evaluierung des Landesprogramms Schulsozialarbeit

Titelseite der Studie

Studie im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Abschlussbericht der prozessbegleitenden Evaluation des Landesprogramms Schulsozialarbeit


ZEP - Zentrum für Evaluation und Politikberatung

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