Landesprogramm Schulsozialarbeit
Um den Ausbau der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen quantitativ und qualitativ voranzutreiben und ihre fachliche Weiterentwicklung zu unterstützen, wurde Anfang 2017 das Landesprogramm »Schulsozialarbeit« auf Grundlage der gleichnamigen Förderrichtlinie aufgelegt.
Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen gewährt der Freistaat Sachsen im Rahmen seiner Verantwortung nach § 82 SGB VIII Zuwendungen zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit. Gefördert werden Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII an allgemeinbildenden Schulen.
Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe am Lern- und Lebensort Schule, das für alle allgemeinbildenden Schulen – insbesondere für Oberschulen – im Sächsischen Schulgesetz verankert ist. Umgesetzt werden die Angebote der Schulsozialarbeit vorwiegend von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. In der Kooperation nehmen Schulen sowie die Schulsozialarbeit ihren jeweils eigenen fachlichen Auftrag war. Sie ergänzen sich in der Zusammenarbeit für die jungen Menschen und lernen dabei voneinander. Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen unterstützen die Schülerinnen und Schüler sowohl bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Entwicklung sozialer Kontakte als auch beim Erarbeiten persönlicher Ziele und Perspektiven.
Ziele des Landesprogrammes
Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit sind folgende Zielstellungen verbunden:
- Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches als Beitrag zu einer langfristigen, kontinuierlichen Schulsozialarbeit,
- Gewährleistung des Zugangs für immer mehr junge Menschen zu niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe durch die am zentralen Lern- und Lebensort Schule verorteten Angebote und
- Verbesserung der Umsetzung der Ziele von Schulsozialarbeit nach § 13aSGB VIII im Freistaat Sachsen.