Um den Ausbau der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen quantitativ und qualitativ voranzutreiben und ihre fachliche Weiterentwicklung zu unterstützen, wurde Anfang 2017 das Landesprogramm »Schulsozialarbeit« auf Grundlage der gleichnamigen Förderrichtlinie aufgelegt.
Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen gewährt der Freistaat Sachsen im Rahmen seiner Verantwortung nach § 82 SGB VIII Zuwendungen zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit. Gefördert werden Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 3 Nummer 6 SGB VIII an allgemeinbildenden Schulen.
Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe am Lern- und Lebensort Schule, das für alle allgemeinbildenden Schulen – insbesondere für Oberschulen – im Sächsischen Schulgesetz verankert ist. Umgesetzt werden die Angebote der Schulsozialarbeit vorwiegend von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. In der Kooperation nehmen Schulen sowie die Schulsozialarbeit ihren jeweils eigenen fachlichen Auftrag war. Sie ergänzen sich in der Zusammenarbeit für die jungen Menschen und lernen dabei voneinander. Schulsozialarbeiter unterstützen die Schülerinnen und Schüler sowohl bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Entwicklung sozialer Kontakte als auch beim Erarbeiten persönlicher Ziele und Perspektiven.
Ziele des Landesprogrammes
Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit sind folgende Zielstellungen verbunden:
Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches als Beitrag zu einer langfristigen, kontinuierlichen Schulsozialarbeit,
Gewährleistung des Zugangs für immer mehr junge Menschen zu niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe durch die am zentralen Lern- und Lebensort Schule verorteten Angebote und
Verbesserung der Umsetzung der Ziele von Schulsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 Absatz 3 Nummer 6 SGB VIII im Freistaat Sachsen.
Evaluation des Landesprogramms
Um einen hohen Qualitätsanspruchs zu sichern sowie eine zielgerichtete Weiterentwicklung des
Landesprogramms Schulsozialarbeit zu ermöglichen, hat das Sächsischen Staatsministerium für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Evaluation zur Wirksamkeit des Landesprogramms in Auftrag gegeben.
Das Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) wurde mit der Durchführung der prozessbegleitenden
Evaluierung im Jahr 2018 beauftragt. Nunmehr wurden ausgewählte Ergebnisse am 18. Juni 2020 im
Landesjugendhilfeausschuss vorgestellt. Hier sind der Evaluationsbericht, das Ergebnispapier sowie die
Präsentation (Links einfügen) zu finden .
Förderanträge für das Landesprogramm können beim Kommunalen Sozialverband gestellt werden. Die
Fachempfehlungen zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen stehen als Download zur Verfügung, wir haben
sie weiter untenstehend verlinkt. Fachliche Beratung bietet das Landesjugendamt Sachsen an. Weitere
Informationen rund um die Schulsozialarbeit bietet die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen
e.V.
Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen
Handlungsempfehlungen
Die Publikation konkretisiert den Beitrag der Schulsozialarbeit als Entwicklungs- und Bildungsbegleiter.in, ihre spezifische Rolle und ihr Auftrag als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in unmittelbarer »Nachbarschaft« zur Institution Schule
Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Evaluierung des Landesprogramms Schulsozialarbeit
Studie im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
Abschlussbericht der prozessbegleitenden Evaluation des Landesprogramms Schulsozialarbeit