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Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit

Die Kinder- und Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist ein »pädagogisches Gesetz«, deren Leistungen zum Ziel haben, jeden jungen Menschen bei seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen.

Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, vor allem außerschulische Jugendbildung, aber zum Beispiel auch Kinderund Jugenderholung, steht dabei allen jungen Menschen offen und soll sie zur Selbstbestimmung befähigen sowie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.

Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII, zum Beispiel Schulsozialarbeit und arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, nimmt dagegen junge Menschen in den Blick, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen werden im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

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