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Leistungen anderer Träger

Mutter und Tochter sitzen am Strand und blicken aufs Meer, Mutter zeigt auf ein Schiff am Horizont © dp@pic/stock.adobe.com

Rund um die Phase der Schwangerschaft und Geburt gewähren auch andere Träger – wie beispielsweise die gesetzlichen und privaten Krankenkassen – eine Vielzahl an Unterstützungen.

Die nachfolgend beschriebenen Ansprüche, Maßnahmen und Angebote sollen auf das Leistungsspektrum anderer Träger aufmerksam machen. Es handelt sich dabei um eine beispielhafte Auswahl und nicht um eine abschließende Darstellung.

Wichtiger Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen bieten neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt auch Satzungsleistungen an, die sich je nach Krankenkasse unterscheiden können. Unterschiede können in Bezug auf den Umfang der Leistung und der Kostenübernahme bestehen. Zudem gelten die nachstehenden Ausführungen nur bedingt für privat Krankenversicherte. Werdende und frisch gewordene Mütter sollten daher unbedingt mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.

Mutterpass

Mutterpass und Ultraschallbild werden von einer Hand in eine andere weitergereicht © laflor/fotolia.com

Jede Schwangere in Deutschland erhält bei der ersten Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung ihren eigenen Mutterpass. In diesem Untersuchungsheft werden alle Daten und Befunde übersichtlich dokumentiert, die im Verlauf der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett entstehen. Damit für die Geburt oder in medizinischen Notfällen alle wichtigen Informationen sofort vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass stets bei sich tragen.

Mutterschaftsleistungen

Die Mutterschaftsleistungen dienen dazu, das Einkommen zu sichern, wenn Mütter während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen. Die Art der Mutterschaftsleistungen hängt von verschiedenen Umständen – wie der Arbeitssituation und der Krankenversicherung der Mutter – ab. Je nachdem kommen das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung oder des Bundesversicherungsamtes, der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und/oder der Mutterschutzlohn in Frage.

Hebammenhilfe

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen unterstützen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Tagen danach.

Genesungskuren für Mütter und Väter

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationskuren. Mütter und Väter, deren Gesundheit durch vielfältige Anforderungen und Aufgaben beeinträchtigt oder gefährdet ist, können eine solche Maßnahme in Anspruch nehmen – allein oder auch mit einem oder mehreren Kindern (Mutter- / Vater-Kind-Kuren).

Haushaltshilfe im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft und Wochenbett

In einigen Fällen stellt die gesetzliche Krankenversicherung werdenden und frisch gewordenen Müttern eine Haushaltshilfe zur Seite oder übernimmt in einem angemessenen Rahmen die Kosten für die Hilfeleistung. Dies kommt beispielsweise in Frage, wenn Mütter wegen Schwangerschaft oder Entbindung, auf Grund von Krankheit oder wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationskur vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst zu führen und/oder Kinder zu betreuen.

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