Leistungen des Bundes
Sächsischen Familien steht ein umfangreiches Angebot an Leistungen und Förderungen zur Verfügung. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Unterstützungen, die Familien durch den Bund erhalten, kompakt und übersichtlich zusammengefasst. Für jede Leistung beziehungsweise Förderung sind Links zu weiterführenden Informationen hinterlegt: zum einen zu passenden Internetseiten des Bundes und zum anderen auf Sachsens Service-Portal Amt24.
Elterngeld
Das Elterngeld gehört zu den am meisten geschätzten Familienleistungen in Deutschland. Besonders in den wichtigen ersten Lebensjahren des Kindes brauchen junge Familien finanzielle Sicherheit. Mit dem Elterngeld werden Einkommenseinbußen abgemildert, wenn sich Eltern nach der Geburt selbst um ihr Kind kümmern wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Formen, die Eltern eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten eröffnen:
- Basiselterngeld,
- ElterngeldPlus und
- Partnerschaftsbonus.
Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate Ihres Kindes.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante Sie wählen.
Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen.
- Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
- ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.
Die Höhe Ihres Elterngelds ist ebenfalls abhängig von der Bezugsvariante und Ihrem Einkommen.
- Das Basiselterngeld beträgt zwischen EUR 300 und EUR 1.800 im Monat.
- Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen zwischen EUR 150 und EUR 900.
Elterngeld-Onlineantrag
Das Onlineverfahren steht Ihnen nun wieder zur Verfügung. Den neuen sächsischen Antragsassistenten erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.elterngeld.sachsen.de .
Nähere Informationen über das Elterngeld finden Sie auf den weiterführenden Links von Amt24 und dem Familienportal des Bundes:
Elterngeld beantragen - Amt24 (sachsen.de)
Elterngeld | Familienportal des Bundes
Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Danach können sie in der Regel an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Während der Elternzeit sind Eltern auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt.
Die bis zu 3-jährige Elternzeit können sich die Eltern flexibel auf mehrere Zeiträume aufteilen. Auch Teilzeitarbeit ist während der Elternzeit möglich. Achtung: Für Geburten bis zum 30. Juni 2015 gelten dabei andere Regelungen als für Geburten ab 1. Juli 2015.
Werdende und stillende Mütter genießen bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium besonderen Schutz und Rücksichtnahme. Durch die Regelungen des Mutterschutzes werden Mutter und Kind sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Dazu gehören unter anderem die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots, die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes sowie ein besonderer Kündigungsschutz.
Mutterschutz | Familienportal des Bundes
Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig von ihrem Einkommen. Es sichert die grundlegende Versorgung der Kinder und trägt damit zur finanziellen Entlastung der Familien bei. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Für den Bezug von Kindergeld für Kinder über 18 Jahre müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Kindergeld | Familienportal des Bundes
Familie und Kinder | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern mit niedrigem Einkommen. Die Leistung wird Eltern gezahlt, die zwar in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten, nicht aber den ihrer Kinder. Durch den Kinderzuschlag kann der Bezug von Arbeitslosengeld II (kurz »ALG II«, auch »Hartz IV« genannt) vermieden werden. Mit dem Kinderzuschlag wird die Bereitschaft von Eltern, für ihren eigenen Lebensunterhalt aktiv zu sorgen, honoriert.
Kinderzuschlag | Familienportal des Bundes
Familie und Kinder | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen - Amt24 (sachsen.de)
Im Steuerrecht sind zahlreiche steuerliche Entlastungen verankert, die Familien und Alleinerziehende nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Dadurch sollen deren zusätzliche Belastungen und Aufwendungen gegenüber kinderlosen Paaren bzw. Alleinlebenden ohne Kinder teilweise ausgeglichen werden. Neben dem Kindergeld sowie den steuerlichen Freibeträgen für Kinder gibt es eine ganze Reihe weiterer Steuerentlastungen, die Familien beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung geltend machen können.
Steuerentlastungen | Familienportal des Bundes
Freibeträge für Kinder, Kindergeld (Familienleistungsausgleich) - Amt24 (sachsen.de)
Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder mit Sozialleistungsbezug die Möglichkeit zu eröffnen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II (kurz »ALG II«, auch »Hartz IV« genannt), Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese Leistungen werden auf Antrag und in der Regel bis zu einem Alter von 25 Jahren gewährt.
Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes
Der Bundespräsident übernimmt einmalig auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente oder ein weiteres Kind einer Familie. Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit einem Patengeschenk in Höhe von einmalig 500,00 Euro verbunden.
Der Bundespräsident - Jubiläen und Ehrenpatenschaften (bundespraesident.de)
Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen - Amt24 (sachsen.de)