Kinder- und Jugendhilfe

6. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2023
Nach § 16 Landesjugendhilfegesez hat die Staatsregierung den Landtag in jeder Legislatur über die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie daraus resultierenden Folgerungen im Freistaat Sachsen zu unterrichten.