Kinder- und Jugendhilfe
5. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2018
Nach § 16 Landesjugendhilfegesez hat die Staatsregierung den Landtag in jeder Legislatur über die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie daraus resultierenden Folgerungen im Freistaat Sachsen zu unterrichten.
Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz