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Landesseniorenbeauftragter

Als erstes deutsches Bundesland hat Sachsen 2005 einen Landes­seniorenbeauftragten bestellt.

Zu den Aufgaben der bzw. des Landes­seniorenbeauftragten gehören:

  • die Wahrnehmung der Interessen von Senioren auf Landes- und Bundesebene,
  • die Information der Öffentlichkeit über seniorenspezifische Fragen und Angelegenheiten,
  • die Förderung der Zusammenarbeit der für die Belange von Senioren zuständigen Gremien und Institutionen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene,
  • die Prüfung der Auswirkungen von Regelungen auf die Lebens­situation von älteren Menschen,
  • die Koordinierung generationen­übergreifender Maßnahmen.

Zudem ist sie bzw. er Anlauf- und Beratungsstelle für allgemeine Anliegen älterer Bürger.

Kontakt

Landesseniorenbeauftragter

Thomas Früh

Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung 4 | Stabsstelle Seniorenpolitik
Albertstraße 10
01097 Dresden

E-Mail: seniorenpolitik@sms.sachsen.de

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