Landesseniorenbeauftragter
Als erstes deutsches Bundesland hat Sachsen 2005 einen Landesseniorenbeauftragten bestellt.
Zu den Aufgaben der bzw. des Landesseniorenbeauftragten gehören:
- die Wahrnehmung der Interessen von Senioren auf Landes- und Bundesebene,
- die Information der Öffentlichkeit über seniorenspezifische Fragen und Angelegenheiten,
- die Förderung der Zusammenarbeit der für die Belange von Senioren zuständigen Gremien und Institutionen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene,
- die Prüfung der Auswirkungen von Regelungen auf die Lebenssituation von älteren Menschen,
- die Koordinierung generationenübergreifender Maßnahmen.
Zudem ist sie bzw. er Anlauf- und Beratungsstelle für allgemeine Anliegen älterer Bürger.
Kontakt
Landesseniorenbeauftragter
Thomas Früh
Postanschrift:Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung 4 | Stabsstelle Seniorenpolitik
Albertstraße 10
01097 Dresden
E-Mail: seniorenpolitik@sms.sachsen.de