Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Schwangere vor pränataldiagnostischen Untersuchungen Anspruch auf Aufklärung und Beratung sowie auf psychosoziale Beratung und Begleitung im Anschluss. Ziel ist es, Frauen und Paaren, bei deren ungeborenem Kind eine Auffälligkeit festgestellt wurde, bestmöglich zu betreuen.
Seit 2010 ist der behandelnde Arzt verpflichtet, die Schwangere bei dem Verdacht einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kindes ausführlich zu beraten und weitere Fachärzte hinzuziehen. Darüber hinaus soll eine Vermittlung an Beratungsstellen, Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen oder andere Fachstellen erfolgen.
Die kostenfreie psychosoziale Schwangerenberatung stellt dabei eine sinnvolle Ergänzung zur medizinischen Behandlung und Betreuung durch die behandelnden Gynäkologen und Pränataldiagnostiker dar. Bei Bedarf wird auch Trauerbegleitung nach einer Fehl- oder Totgeburt beziehungsweise einem Spätabbruch angeboten.